29.12.2021: Corona und Training 2022 |
Aktuell pausiert das Training zwischen den Feiertagen. Die Halle wurde in der Zeit offiziell von der Stadt Bonn geschlossen und ist für uns ab dem 03. Januar 2022 wieder nutzbar. Jetzt kommt aber leider die schlechte Nachricht: Nach den am 28.12.2021 geltenden Maßnahmen des Landes NRW gilt für Sport in Innenräumen die 2G+ Regel. Das Boostern befreit in NRW aktuell nicht von der Testpflicht. Hier der uns betreffende Abschnitt
2G+-Regel für den Freizeitbereich Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen. Testnachweise für Schülerinnen und Schüler Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen. Quelle: Land.NRW
Bleibt gesund und guten Rutsch! |